Um die Betriebsgenehmigung der Rennstrecke aufrecht zu erhalten, müssen wir alle die Lärmauflagen einhalten.
Bei der Phonmessung zählt einzig die gemessene Lautstärke, auch bei Auspuffanlagen mit Tüv, EG-ABE etc.
Wir haben hier leider keinerlei Spielraum da die Phonmessung vom Rennstrecken-Betreiber durchgeführt wird und wir einen Vertrag mit diesem unterzeichnet haben.
Die Laustärkenobergrenze liegt bei 98 dB/A in der Vorbeifahrt. Die Messpunkte befinden sich immer wieder an unterschiedlichen Punkten der Strecke.
Wenn ein Motorrad zu laut ist, wird es, seitens des IGM Salzburgring, von der der Veranstaltung ausgeschlossen und ein späteres Nachbessern ist nicht möglich.
Es tut mir persönlich echt leid, aber ich habe hier keinerlei Einflussmöglichkeiten da ich die Verträge mit den Rennstreckenbetreibern mit diesen Auflagen unterschreibe und somit aktzeptieren muss. Das gleiche unterschreibt ihr mit der Anmeldung.