Lärmauflagen sind behörliche Auflagen und nicht vom Veranstalter oder dem Rennstreckenbetreiber willkürlich auferlegte Vorschriften.

 

Um die Betriebsgenehmigung der Rennstrecke aufrecht zu erhalten, müssen wir alle die Lärmauflagen einhalten.

 

PHONMESSUNG - 98 dB/A

So hat es die letzten 29 Jahre auf dem Salzburgring funktioniert und wir hatten auch keine Probleme das so umzusetzen.

 

Seit 2021 und einer neuen Geschäftsführung hat sich das leider geändert - siehe auch mein Statement auf der Home-Seite.

 

Das Phonmessgerät wird in einem Winkel von 45° und einem Abstand von 50 cm zum Auspuffende platziert.

 

Die Messung erfolgt bei einer konstanten Drehzahl, die ca. 60% der Nenndrehzahl des Motorrades entspricht (=Beginn roter Bereich).

 

 

  • 2 Zylinder bis 850 ccm                5.500 U/Min
  • 2 Zylinder über 850 ccm             5.000 U/Min

 

  • 3 Zylinder bis 675 ccm                 7.000 U/Min
  • 3 Zylinder über 675 ccm             5.500 U/Min

 

  • 4 Zylinder bis 600 ccm                 7.000 U/Min
  • 4 Zylinder bis 750 ccm                 6.500 U/Min
  • 4 Zylinder über 750 ccm              6.000 U/Min

 

 

Bei der Phonmessung zählt einzig die gemessene Lautstärke, auch bei Auspuffanlagen mit Tüv, EG-ABE etc. 

 

Wir haben hier leider keinerlei Spielraum da die Phonmessung vom Rennstrecken-Betreiber durchgeführt wird und wir einen Vertrag mit diesem unterzeichnet haben.

 

Die Laustärkenobergrenze liegt bei 98 dB/A in der Vorbeifahrt. Die Messpunkte befinden sich immer wieder an unterschiedlichen Punkten der Strecke.

 

Wenn ein Motorrad zu laut ist, wird es, seitens des IGM Salzburgring, von der der Veranstaltung ausgeschlossen und ein späteres Nachbessern ist nicht möglich.

 

Es tut mir persönlich echt leid, aber ich habe hier keinerlei Einflussmöglichkeiten da ich die Verträge mit den Rennstreckenbetreibern mit diesen Auflagen unterschreibe und somit aktzeptieren muss. Das gleiche unterschreibt ihr mit der Anmeldung.

 

Druckversion | Sitemap
© ROTHE RACING #66