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© ROTHE RACING #66 - Amtsgericht Memmingen
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Du
legst
Wert auf...
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- Perfekte Organisation - Sicherheit - Super Preis-/Leistungsverhältnis - Spaß auf der Rennstrecke - Top Stimmung - Familiäre Atmosphäre Dann bist Du bei uns richtig! Begrenzte Teilnehmerzahl Boxen für ca. € 80,- direkt vor Ort zu mieten Bei 2-Tages-Veranstaltungen ist die Übernachtung im Fahrerlager möglich (mit Nachtwache) Einführungsrunden Falls gewünscht "vormittags" kostenloses Instruktoren-Fahren Mittags Schnupperrunde und Sozius-Fahren
- NUR Samstag Medizinische Versorgung vor Ort
Streckensicherung durch Streckenposten
falls notwendig: Hubschraubereinsatz in wenigen Minuten Eigene Startnummer für jeden
Teilnehmer
Restaurant im Fahrerlager Fotograf (meistens mit dabei) |
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Anmeldung
und Ablauf: |
ROTHE
RACING #66
genehmigt
Motorradfahrern, welche sich rechtzeitig angemeldet und die Teilnahmegebühr
bezahlt haben, die Rennstrecke wie folgt zu nutzen: Samstag von ca. 09.00 bis 12.00 Uhr und von ca. 14.00 bis 18.00 Uhr – Sonntag von ca. 08.00 bis 12.00 Uhr und von ca. 14.00 bis ca. 17.00 Uhr. Mittagspause ist von 12.00 bis 13.30 Uhr (Samstag) bzw. von 12.00 bis 14.00 Uhr (Sonntag). Schnupperrunde nur am Samstag von ca. 13.30 bis 14.00 Uhr. Gefahren wird in drei Gruppen. Der Gruppenwechsel erfolgt alle 20 Minuten. Startnummernausgabe: Samstag ab ca. 07.45 Uhr – Sonntag ab ca. 07.00 Uhr bei BOX 31. Fahrerbesprechung (Teilnahme ist PFLICHT): Samstag um 08.20 Uhr – Sonntag um 07.30 Uhr bei BOX 31. |
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Haftungs-
verzicht:
Wichtig! Wichtig! Bitte unbedingt lesen! Wichtig! Wichtig! |
Der Teilnehmer trägt das mit der Veranstaltung verbundene Gefahrenrisiko und die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für, etwaige durch ihn bzw. das gefahrene Motorrad, verursachten Personen-, Sach- und Folgeschäden. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist mit Risiken behaftet. Es besteht Sturz- und Verletzungsgefahr. Er verzichtet gegenüber dem Veranstalter und seinen beauftragten Instruktoren und sonstigen Erfüllungsgehilfen auf jegliche Ansprüche in Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis während oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fahrt. Dieser Verzicht wird auch für Angehörige und unterhaltsberechtigte Personen des Teilnehmers erklärt. Der unterzeichnende Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter frei, die in Zusammenhang mit einem von ihm verursachten oder mit verursachtem Schadenereignis geltend gemacht werden. Der Teilnehmer erklärt, einen evtl. Beifahrer auf dessen eigene Gefahr und eigenem Risiko unter seiner vollen Verantwortung mitzunehmen (Schnupperrunde bzw. Soziusfahren). Werden vom Teilnehmer die Rennstrecke, Leitschienen, Boxen oder sonstige Einrichtungen beschädigt oder verschmutzt, so haftet hierfür der Teilnehmer bzw. Verursacher. Der Veranstalter, dessen Beauftragte und Helfer sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen und nicht verpflichtet, eine Versicherung für die Veranstaltung abzuschließen. Laut neuer Gesetzeslage (§ 309 Klauselverbot ohne Wertungsmöglichkeit) gilt der Haftungsverzicht den jeder Teilnehmer vor der Veranstaltung unterschreibt nur noch für Sachschäden und nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Der Teilnehmer verzichtet jedoch ausdrücklich, für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehenden Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffes gegen andere Teilnehmer, die an dem Rennstrecken-Training teilnehmen. Jeder Teilnehmer muss im Besitz einer Auslandskrankenversicherung sein. Des Weiteren sollte jeder Teilnehmer im Besitz einer Unfall- und Haftpflichtversicherung sein. Unfallversicherungen schließen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Leistung aus, wenn der Versicherte an Veranstaltungen, mit dem Ziel der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten, teilnimmt. Auch bei Trainings ohne Rennen zahlen Versicherungen oft erst nach Gerichtverhandlungen. Lasst Eure Unfallversicherungen bitte vom Versicherungsfachmann prüfen und ggf. ändern. Wir bieten eine Tages-Unfallversicherung an, welche das Rennrisiko ausdrücklich mitversichert. Unfallversicherungen schließen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Leistung aus, wenn der Versicherte an Veranstaltungen, mit dem Ziel der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten, teilnimmt. Auch bei Trainings ohne Rennen zahlen Versicherungen oft erst nach Gerichtsverhandlungen. Lasst Eure Unfallversicherung bitte vom Versicherungsfachmann prüfen und ggf. ändern. Wir bieten eine Tages-Unfallversicherung an, welche das Rennrisiko ausdrücklich mitversichert. Wenn der Versicherte aufgrund eines Unfalls einen bleibenden Schaden ab 25% INV hat, wird ein Jahr nach dem Unfall eine Summe ausbezahlt, die sich an Art und Umfang der Beeinträchtigung bemisst. Tod, Übergangsleistungen, Krankenhaustage- und Genesungsgeld sind nicht mitversichert. Gerichtsstand: 87700 Memmingen |
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Rücktritt: Storno- gebühren: |
ROTHE
RACING #66
behält sich ein Rücktrittsrecht vor, bei
Eintritt außergewöhnlicher Umstände bzw. höhere Gewalt. Rücktritt vom Vertrag mit dem Rennstreckenpartner oder durch diesen. Bei Eintreten einer dieser beiden Punkte erhält der Teilnehmer seine Teilnahmegebühr abzüglich € 25,00 Bearbeitungsgebühr zurück. Bei Rücktritt bzw. Storno bis 28 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungstag wird eine Stornogebühr von € 50,00 einbehalten, außer es wird ein Ersatzfahrer benannt. Bei der Stellung eines Ersatzfahrers ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,00 zu bezahlen. Die letzten 4 Wochen vor der Veranstaltung ein ein Rücktritt nicht mehr möglich, außer es wird ein Ersatzfahrer benannt. Bei der Stellung eines Ersatzfahrers ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,00 zu bezahlen. Die freiwilligen Beiträge zur Tages-Unfallversicherung können leider nicht zurück erstattet werden. |
| Ausschluss: |
ROTHE RACING #66 behält sich vor, zu jeder Zeit der Veranstaltung einen Teilnehmer ganz bzw. zeitlich auszuschließen bei: Nichtbeachten der Anweisungen, Flaggensignale, Stören der Veranstaltung, riskantes und rücksichtsloses Fahren etc. egal ob versehentlich oder mutwillig. Wenn ein Teilnehmer einem nicht angemeldeten Fahrer mit seinem Motorrad die Rennstrecke befahren lässt oder der Teilnehmer seine Startnummer weitergibt bzw. weiterverkauft. Bei technischen Unzulänglichkeiten der Motorrades. Genuss von Alkohol, starker Medikamente oder Drogen. Hier besteht absolutes Fahrverbot. Der Teilnehmer hat hierbei kein Recht auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. |
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Technische
Abnahme:
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Bevor
ein Motorrad nicht bei der technischen Abnahme (optische Durchsicht) war, darf es die Rennstrecke
nicht befahren.
Toleranzgrenze max. 100 dB/A Es wird an jedem Motorrad eine Phonmessung durchgeführt. ORIGINALAUSPUFF wird dringend empfohlen! Tüv, EG-ABE etc. zählt nicht - Nur die gemessene Lautstärke ist interessant! Phonmessung: ca. 50 cm vom Auspuff entfernt in einem Winkel von 45° bei ca. 60 % der maximalen Drehzahl (Beginn roter Bereich). Licht, Blinker und Spiegel sind abzukleben
bzw. abzumontieren.
Nach einem Sturz muss das Motorrad erneut beim Veranstalter zur technischen Abnahme vorgeführt werden. |
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Flaggen-
signale: Wir verwenden nur diese Flaggen!
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GELBE FLAGGE:
Gefahr, Ölspur, Fahrzeuge auf der Strecke, Überholverbot, Geschwindigkeit reduzieren (keine Vollbremsung)
ROTE
FLAGGE:
GELB-ROTE FLAGGE:
SCHWARZWEIß KARIERTE FLAGGE:
SCHWARZE FLAGGE und gleichzeitiges
Anzeigen der STARTNUMMER:
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| Urheberrecht: |
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte
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von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu
nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte
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Sonstiges:
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Den
Anweisungen des Veranstalters ist strikt Folge zu leisten. Dies gilt auch für
dessen Beauftragte und Helfer. Die Strecke darf nicht zu Fuß betreten werden. In der Boxengasse ist der Aufenthalt von Kindern strengstens verboten. Im Boxenbereich, Fahrerlager etc. ist das Mitführen von Hunden strengstens untersagt. Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er andere nicht gefährdet. Es ist besonderes Augenmerk darauf
zu geben, dass Fahrzeuge verschiedener ccm- und PS-Klassen auf der Strecke
fahren. Wir sind alle keine Rennfahrer, also bitte mit entsprechendem Abstand
überholen!
Vor dem Verlassen der Rennstrecke ist dies durch Heben der linken Hand anzuzeigen. Die Boxengasse ist Einbahnstraße. Hier und im Fahrerlager gilt Schrittgeschwindigkeit. Wheelies, Burnouts und sonstiger Unfug sind strengstens verboten. Bei Trainingsausfallzeiten durch die Nichtnutzbarkeit der Strecke infolge von Unfällen (Rettungsmaßnahmen oder Schäden an der Rennstrecke - auch Ölspur - oder schlechtem Wetter) wird die Teilnahmegebühr weder gesamt noch teilweise zurückerstattet. Wird eine Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat abgesagt, verfällt die Teilnahmegebühr. Kleidung: Lederkombi oder sehr gute Textilbekleidung mit Protektoren, Rückenschutz, Handschuhe, Stiefel und Helm mit Prüfzeichen. Spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung mit dem Zeitplan über den Ablauf der Veranstaltung. Es werden keine Rennen mit Zeitnahme abgewickelt die auf Höchstgeschwindigkeit ausgerichtet sind. Das Motorrad-Fahrer-Training dient zur Verbesserung der Fahrsicherheit und Fahrzeugbeherrschung. ...und hier kommst Du zum: Zeitplan |